Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der Bahnordnung und
den Flaggensignalen vertraut zu machen.
Das Mindestalter für Mietkartfahrer beträgt 7 Jahre. Minderjährige bis zum Alter
von 18 Jahren bedürfen zum Abschluß des Mietkartvertrages einer schriftlichen
Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten gemäß gesonderter Zustimmungs-
und Frelstellungserklärung.
Jeder Mieter hat bei der Benutzung der Kartbahn darauf zu achten, dass die Ge-
sundheit anderer Teilnehmer nicht gefährdet wird und Beschädigungen an den
Mietkarts und den sonstigen Streckeneinrichtungen unterbleiben.
Die Benutzung der Mietkarts ist nur auf den vorgeschriebenen Fahrbahnen er-
laubt.
Es besteht generelle Schutzhelmpflicht. Das Mietkartfahren ist nur mit verschlosse~
nem Schutzhelm gestattet.
Während der Fahrt und bei Aufenthalt im Start- und Zielberelch besteht darüber
hinaus strengstes Rauchverbot. Fahrer mit flatternden Kleidungsstücken ( Schal
etc. ) oder mit unter dem Helm hervorwallendem Haar werden von einer Benutzung
ausgeschlossen.
Bei Benutzung von Leihhelmen besteht Sturmhaubenpflicht.
Das Betreten der Halle der Mietkertbahn und der abgesperrten Bereiche der Außen-
bahn, der Aufenthalt dort sowie die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters
bzw. Teilnehmers.
Jegliches Befahren der Strecke unter Einfluß von Alkohol. Drogen oder Medika-
menten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können ist analog zu den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung und den Bestimmungen des Strafgesetzbuches,
streng verboten.
Das Fahren der Mietkarts ist ausschließlich Fahrern erlaubt, die nicht an einem
körperlichen Gebrechen leiden, das eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit dar-
stellt.
Die Mietkarts werden in mangelfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel sind
bereits bei der Übemahme des Fahrzeugs dem Personal anzuzeigen. Nachträgliche
Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der Mieter / Teilnehmer haftet für Sach- wie Körper- und Gesundheitsschäden,
die er an anderen Fahrzeugen, Streckenbegrenzungen oder sonstigen
Hindernissen oder an Personen verursacht. Schäden am Mietkart selbst hat der
Mieter / Teilnehmer sofort auszugleichen.
( Preisaushang für Schäden am Mietkart )
Versicherungen kommen in der Regel für verursachte Schäden lm Rahmen der
hier betriebenen Aktivitäten nicht auf. Es wird daher eine private Haftpflichtver-
sicherung, die das Benutzen nicht zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge ein-
schließt, empfohlen.
Kommt es während der Benutzung der Mietkarts zu Kollisionen mit anderen
Fahrzeugen, der Streckenbegrenzung oder sonstigen Hindernissen oder zu
sonstigen Beschädigungen bzw. Schäden am Fahrzeug. so hat der Mieter /
Teilnehmer das Fahrzeug unverzüglich und mit der gebotenen Vorsicht in die
Boxengasse zu bringen und vom Personal überprüfen zu lassen.
Ist das Mietkart nicht mehr fahrtüchtig, so hat der Mieter / Teilnehmer dies durch
Heben des rechten Armes dem Streckenpersonal anzuzeigen und auf das Per-
sonal zu warten.
Der Mieter / Teilnehmer haftet für jegliche Folgeschäden auf Grund von Mißachtung
dieser Regelung und er trägt im Schadensfall die Beweislast
Die Go - Kart und Freizeitzentrum Niedergörsdorf GmbH übernimmt keine Haftung
für Schäden. Insbesondere haftet die Go - Kart und Freizeitzentrum Niedergörsdorf
GmbH nicht für Schäden, die durch den Betrieb des angemieteten Fahrzeugs, anderer
Fahrzeuge oder durch das Verhalten anderer Fahrer entstehen. Hiervon sind
Schäden ausgenommen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Go -
Kart und Freizeitzentrum Niedergörsdorf GmbH oder deren Mitarbeiter eintreten.
Darüberhinaus haftet Go - Kart und Freizeitzentrum Niedergörsdorf GmbH nicht
für Schäden an oder den Verlust von Bekleidung oder Augengläsern ( Brillen,
Kontaktlinsen ) Ebenfalls ist eine Haftung fur Schäden, die durch Augengläser
entstehen, ausgeschlossen.
Das Ende der Mietkartfahrt wird durch das Vorhalten der roten Flagge angezeigt
Die Fahrt wird unterbrochen bei:
a) fahrlässiger Fahrweise
b) Gefährdung von anderen Teilnehmern oder Zuschauern
c) Verstöße gegen Anweisungen des Personals
Im Falle des Abbruches auf Grund der vorgenannten Bestimmungen besteht kein
Anspruch auf Weiterfahrt oder ganze oder anteilige Mietpreiserstattung.
Den Anweisungen des Personals der Go - Kart und Freizeitzentrum
Niedergörsdorf GmbH ist unbedingt Folge zu leisten !